Was macht eigentlich im Bereich Jugend?
Eingliederung in die Vereinsorganisation
- Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
- Bereich Gesamtverein
- übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
- untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen
Vertretungsverhältnisse
- der/die Stelleninhaber/in vertritt die Vereinsjugend
- der/die Stelleninhaber/in wird von dem/der stellv. Jugendwart/in vertreten
Inhaltlicher Teil
Hauptaufgaben und Ziele
- Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verein (im Idealfall in einer Jugendvollversammlung gewählt)
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen im Verein (z.B. über die Bildung eines Jugendausschusses oder ein projektorientiertes Team junger Leute)
Wichtige Einzelaufgaben
- Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verein (im Idealfall in einer Jugendvollversammlung gewählt)
- Tätigkeit als Jugend-/Übungsleiter/in oder als Betreuer/in
- Verbreiterung des breiten- und freizeitsportlichen Angebots für Kinder und Jugendliche, z.B. durch Einführung neuer Sportarten und Wettbewerbe (z.B. Sport- und Spielfeste, Sports-Fun-Feten, Jugendsportabzeichen, Fitnesstests)
- Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Leistungssport (z.B. Initiierung von sportärztlichen Untersuchungen, Betreuung bei Wettkämpfen)
- Förderung der allgemeinen Jugendarbeit, s. 8.
- Nutzung der vielfältigen Aus- und Fortbildungsangebote der Sportverbände
- Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, Kenntnis der Sportversicherung
- Persönliche Fortbildung
Laufende Sachaufgaben
- laufende Verbesserung der Jugendarbeit
Planungsaufgaben
- Koordination der abteilungsübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit; ggf. Beantragung von Zuschüssen unter Einbindung und Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. z.B. Initiierung von Jugendtreffs
- Planung, evtl. auch Durchführung von Bastelnachmittagen, Spieletreffs, Filmaben-den, Grillfeiern, Fahrradtouren
- Initiierung und Mitgestaltung von Festen (Weihnachts-, Faschingsfeiern, Jugenddiscos etc.)
- Initiierung und evtl. auch Gestaltung einer Jugendzeitung
- Planung und evtl. auch Durchführung von Freizeiten, Wanderungen, internationalen Jugendbegegnungen
Organisationsaufgaben
- Einberufung und Leitung der Jugendvollversammlung
- Fördern von Nachwuchskräften für Führungs- oder Betreuungsaufgaben (evtl. durch Ausbildung zum/ zur Jugendgruppenhelfer/in), ggf. Leitung eines Jugendausschusses
- Koordination der Jugendarbeit in den verschiedenen Abteilungen; Ansprechpartner für alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
- Vertretung der Jugend im Vorstand und Mitarbeit im Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten
- Organisation des Spielbetriebs (insb. in Mannschaftsportarten)
- Ansprechpartner für Eltern, insofern dies nicht ins Aufgabenfeld der zuständigen Übungsleiter fällt
- Unterstützung bei organisatorischen Problemen im Kinder- und Jugendbereich (Hallennutzung, Nutzung des Vereinsheims)
- Kontaktpflege zur örtlichen Jugendpflege, zum Jugendausschuss des Sportkreises und zu den Ansprechpartnern des Verbandes (evtl. auch zu Schulen, Kindergärten, Jugendringen, anderen Verbänden)
Kontrollaufgaben
- überwacht Jugend/-Übungsleiter und den Übungsbetrieb
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
- Heranbildung von Jugendlichen für die Vereinsarbeit
Entscheidungsbefugnisse
- entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand, evtl. unterstützt durch einen Jugendausschuss anstehende Vereinsangelegenheiten
- verwaltet einen eigenen Jugendetat
Unterschriftenbefugnisse
- ist zeichnungsberechtigt für ihre/seine Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis
Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Vereins
- mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung; evtl. unterstützt durch Jugendsprecher und/oder einen Jugendausschuss
Berichte
- unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten