Was macht eigentlich im Bereich Jugend?

Eingliederung in die Vereinsorganisation

  • Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
  • Bereich Gesamtverein
  • übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
  • untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen

Vertretungsverhältnisse

  • der/die Stelleninhaber/in vertritt die Vereinsjugend
  • der/die Stelleninhaber/in wird von dem/der stellv. Jugendwart/in vertreten

Inhaltlicher Teil

Hauptaufgaben und Ziele

  • Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verein (im Idealfall in einer Jugendvollversammlung gewählt)
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen im Verein (z.B. über die Bildung eines Jugendausschusses oder ein projektorientiertes Team junger Leute)

Wichtige Einzelaufgaben

  • Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im Verein (im Idealfall in einer Jugendvollversammlung gewählt)
  • Tätigkeit als Jugend-/Übungsleiter/in oder als Betreuer/in
  • Verbreiterung des breiten- und freizeitsportlichen Angebots für Kinder und Jugendliche, z.B. durch Einführung neuer Sportarten und Wettbewerbe (z.B. Sport- und Spielfeste, Sports-Fun-Feten, Jugendsportabzeichen, Fitnesstests)
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Leistungssport (z.B. Initiierung von sportärztlichen Untersuchungen, Betreuung bei Wettkämpfen)
  • Förderung der allgemeinen Jugendarbeit, s. 8.
  • Nutzung der vielfältigen Aus- und Fortbildungsangebote der Sportverbände
  • Kenntnis der rechtlichen Grundlagen, Kenntnis der Sportversicherung
  • Persönliche Fortbildung

Laufende Sachaufgaben

  • laufende Verbesserung der Jugendarbeit

Planungsaufgaben

  • Koordination der abteilungsübergreifenden Kinder- und Jugendarbeit; ggf. Beantragung von Zuschüssen unter Einbindung und Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen. z.B. Initiierung von Jugendtreffs
  • Planung, evtl. auch Durchführung von Bastelnachmittagen, Spieletreffs, Filmaben-den, Grillfeiern, Fahrradtouren
  • Initiierung und Mitgestaltung von Festen (Weihnachts-, Faschingsfeiern, Jugenddiscos etc.)
  • Initiierung und evtl. auch Gestaltung einer Jugendzeitung
  • Planung und evtl. auch Durchführung von Freizeiten, Wanderungen, internationalen Jugendbegegnungen

Organisationsaufgaben

  • Einberufung und Leitung der Jugendvollversammlung
  • Fördern von Nachwuchskräften für Führungs- oder Betreuungsaufgaben (evtl. durch Ausbildung zum/ zur Jugendgruppenhelfer/in), ggf. Leitung eines Jugendausschusses
  • Koordination der Jugendarbeit in den verschiedenen Abteilungen; Ansprechpartner für alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
  • Vertretung der Jugend im Vorstand und Mitarbeit im Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten
  • Organisation des Spielbetriebs (insb. in Mannschaftsportarten)
  • Ansprechpartner für Eltern, insofern dies nicht ins Aufgabenfeld der zuständigen Übungsleiter fällt
  • Unterstützung bei organisatorischen Problemen im Kinder- und Jugendbereich (Hallennutzung, Nutzung des Vereinsheims)
  • Kontaktpflege zur örtlichen Jugendpflege, zum Jugendausschuss des Sportkreises und zu den Ansprechpartnern des Verbandes (evtl. auch zu Schulen, Kindergärten, Jugendringen, anderen Verbänden)

Kontrollaufgaben

  • überwacht Jugend/-Übungsleiter und den Übungsbetrieb

Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben

  • Heranbildung von Jugendlichen für die Vereinsarbeit

Entscheidungsbefugnisse

  • entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand, evtl. unterstützt durch einen Jugendausschuss anstehende Vereinsangelegenheiten
  • verwaltet einen eigenen Jugendetat

Unterschriftenbefugnisse

  • ist zeichnungsberechtigt für ihre/seine Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis

Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Vereins

  • mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung; evtl. unterstützt durch Jugendsprecher und/oder einen Jugendausschuss

Berichte

  • unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten