Was macht eigentlich im Bereich Sport?
Eingliederung in die Vereinsorganisation
- Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
- Bereich Gesamtverein
- übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
- untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen
Vertretungsverhältnisse
- der/die Stelleninhaber/in vertritt den Gesamtverein auf dem sportlichen Sektor
- der/die Stelleninhaber/in wird von einer/m stellvertretenden Vorsitzenden vertreten
Inhaltlicher Teil
Aufgaben und Ziele
- Überwachung und Koordinierung des gesamten Sport-und Spielbetriebes
Wichtige Einzelaufgaben
- vertritt die technischen Belange der Abteilungen im Vorstand
Laufende Sachaufgaben
- Kommunikation mit der städtischen Hallenverwaltung
- Anlagenplanung und -pflege
- informiert den Vorstand über den Übungs-, Sport- und Spielbetrieb
- ruft Abteilungsleitersitzungen zwecks Koordination sportlicher Belange ein
- erarbeitet Beiträge für die Vereinszeitung und die Presse
Planungsaufgaben
- Ausweitung des Wettkampf- und Breitensportangebotes
Kontrollaufgaben
- überwacht Übungsleiter und den Übungsbetrieb
- Ansprechpartner/in für den Platzwart der Anlage
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
- veranlasst und motiviert Mitglieder zur Teilnahme an Lehrgängen zwecks Erlangung der Übungsleiterlizenzen
- bemüht sich um die Heranbildung von Mitarbeitern
Entscheidungsbefugnisse
- entscheidet gemeinsam mit dem Vorstand anstehende Vereinsangelegenheiten
Unterschriftenbefugnisse
- ist zeichnungsberechtigt für seine/ihre Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis
Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Vereins
- mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung
Berichte
- unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten