Was macht eigentlich ein(e) stellv. Vorsitzende(r)
Eingliederung in die Vereinsorganisation
- Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
- Bereich Gesamtverein
- übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
- untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen
Vertretungsverhältnisse
- der/die Stelleninhaber/in vertritt die/den 1. Vorsitzende/n
- der/die Stelleninhaber/in wird von einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten
Inhaltlicher Teil
Hauptaufgaben und Ziele
- vertritt den Verein bei Verhinderung der/s 1. Vorsitzenden.
- der/die Stelleninhaber/in soll als Ressortleiter/in in den ihr/ihm zugeordneten Aufgabenbereichen alles Erforderliche veranlassen, um die gemeinsame Zielsetzung des Vorstandes zu erreichen.
Wichtige Einzelaufgaben
- unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte
Entscheidungsbefugnisse
- entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden Vorstand über die von ihr/ihm vorzutragenden Ressortangelegenheiten
Unterschriftenbefugnisse
- ist zeichnungsberechtigt für ihre/seine Ressortangelegenheiten im Innenverhältnis
- für Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten mit Wirkung nach außen nur in Verbindung mit dem 1. Vorsitzenden.
Berichte
- unterrichtet den Vorstand über die Ressortangelegenheiten