Was macht eigentlich ein(e) Vorsitzende(r)
Eingliederung in die Vereinsorganisation
- Vereinsorgan Vorstand § 26 BGB
- Bereich Gesamtverein
- übergeordnete Instanz: Mitgliederversammlung und Delegiertenversammlung
- untergeordnete Bereiche: Geschäftsstelle, Ausschüsse, Abteilungen
Vertretungsverhältnisse
- der/die Stelleninhaber/in vertritt den Gesamtverein
- der/die Stelleninhaber/in wird durch die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten
Inhaltliche Arbeit
Hauptaufgaben und Ziele
- repräsentiert den Verein nach innen und außen
- bestätigt sich als Bindeglied zwischen Verein und Gesellschaft
- vertritt den Verein politisch als gesellschaftspolitisch mitprägende Kraft
- Hauptziel des Vorstandes ist es, ein nachhaltig optimales Ergebnis zu erzielen und den gesellschaftspolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Wichtige Einzelaufgaben
- beruft die Sitzungen und Versammlungen ein
- führt darin den Vorsitz aus
- stellt die Tagesordnung auf
- erstattet der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung den Geschäftsbericht
- unterrichtet den Vorstand über die laufenden Geschäfte
- überwacht die Durchführung der Beschlüsse der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung
- bemüht sich um Zuschüsse und Spenden
Laufende Sachaufgaben
- bedient sich der Geschäftsstelle für die laufenden Geschäfte
- bedient sich der Geschäftsstelle für den laufenden Schriftverkehr
Planungsaufgaben
- Verbesserung der Vereinsarbeit
- Rationalisierung
- Darstellung des Vereins im gesellschaftspolitischen Bereich
Organisationsaufgaben
- laufende Verbesserung des Organisationssystems
Kontrollaufgaben
- hält alle Vereinsfunktionäre an, die übernommenen Aufgaben zu erfüllen
Mitglieds- und Mitarbeiteraufgaben
- ist um ein umfassende Mitgliederinformation bemüht
- ist um Weiterbildung der Mitarbeiter bemüht
Entscheidungsbefugnisse
- entscheidet zusammen mit dem geschäftsführenden und erweiterten Vorstand alle Vereinsangelegenheiten
- hat Verfügungsgewalt über die Vereinskonten
Unterschriftenbefugnisse
- unterschreibt alle Korrespondenz
- unterschreibt alle Rechtsgeschäfte zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes
Regeln für die Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern des Vereins
- mündliche und schriftliche Anweisungen auf der Grundlage der kooperativen Führung